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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1991 - 22 A 858/91   

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https://dejure.org/1991,2758
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1991 - 22 A 858/91 (https://dejure.org/1991,2758)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.12.1991 - 22 A 858/91 (https://dejure.org/1991,2758)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Dezember 1991 - 22 A 858/91 (https://dejure.org/1991,2758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tanzveranstaltung; Musikveranstaltung; Abgrenzung; Vergnügungssteuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 580
  • DÖV 1992, 885
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1991 - 22 A 858/91
    Da die Vergnügungssteuer nach ihrem Zweck als Aufwandsteuer i.S.d. Art. 106 GG die in der Einkommensverwendung für die Teilnahme an einer Vergnügung zum Ausdruck kommende erhöhte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Vergnügungssuchenden erfassen will (vgl. BVerfG Beschluß vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65 325 ff. (345); BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1974 - VII C 22.73 -, BVerwGE 45, 277 ff. (281) ist bei der Auslegung der Merkmale des Steuertatbestandes auch dessen mit der Veranstaltung verbundene und seine Teilnahme hieran auslösende Erwartung zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73

    Zulässigkeit der Vergnügungsteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969; Ermächtigung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1991 - 22 A 858/91
    Da die Vergnügungssteuer nach ihrem Zweck als Aufwandsteuer i.S.d. Art. 106 GG die in der Einkommensverwendung für die Teilnahme an einer Vergnügung zum Ausdruck kommende erhöhte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Vergnügungssuchenden erfassen will (vgl. BVerfG Beschluß vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65 325 ff. (345); BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1974 - VII C 22.73 -, BVerwGE 45, 277 ff. (281) ist bei der Auslegung der Merkmale des Steuertatbestandes auch dessen mit der Veranstaltung verbundene und seine Teilnahme hieran auslösende Erwartung zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 10.10.1969 - VII CB 65.67

    Verletzung des Gleichheitssatzes - Annahme der Publikumsmitwirkung - Tatsächliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1991 - 22 A 858/91
    Tanzbewegungen bleiben in derartigen Fällen eine gerade bei "live" gespielter Popmusik häufig und zumeist spontaner auftretende Begleiterscheinung einer nicht der Vergnügungssteuer unterworfenen Musikveranstaltung (vgl. im Ergebnis ebenso zu "Beat-Veranstaltungen" Bayerischer VGH , Urteil vom 17. Februar 1971 - Nr. 240 IV 70, KStZ 1971 97; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 10. Oktober 1969 - VII CB 65.67, KStZ 1970, 18 f; BayVGH, Urteil vom 21. August 1974 - Nr. 195 IV 70, KStZ 1974, 236; VG Braunschweig Urteil vom 23. Januar 1991 - 3 A 3201/90 -, ZKF 1991 206; Schubert Die Erhebung von Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen gewerblicher Art in Nordrhein Westfalen, ZKF 1990 178 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2018 - 6 B 10371/18

    Begriff der Tanzveranstaltung in einer Vergnügungsteuersatzung

    Er entscheidet, was die Besucher der Veranstaltung zu erwarten haben, indem er die tatsächlichen Bedingungen für die Durchführung der Veranstaltung setzt (s. zur Herleitung des Begriffsinhaltes bereits eingehend OVG NRW, Urteil vom 11. Dezember 1991 - 22 A 858/91 -, NVwZ-RR 1992, 580).

    Da die Vergnügungsteuer die in der Einkommensverwendung für die Teilnahme an einer Vergnügung zum Ausdruck kommende erhöhte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Vergnügungssuchenden erfassen will, ist bei der Auslegung der Merkmale des Steuertatbestandes auch dessen mit der Veranstaltung verbundene Erwartung zu berücksichtigen, wobei seine Erwartungshaltung geprägt wird durch die anhand objektiver Kriterien erkennbare tatsächliche Gestaltung der Veranstaltung, wie etwa die Werbung, die Art und Weise der zu erwartenden Darbietung der mit dem Tanz als "rhythmisch geregelter Körperbewegung" verbundenen musikalischen Begleitung und die sonstigen äußeren Rahmenbedingungen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. Dezember 1991 - 22 A 858/91 -, NVwZ-RR 1992, 580).

    Bei der Einordnung einer Veranstaltung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung auf ihren Gesamtcharakter an (vgl. bereits BayVGH, Urteil vom 17. Februar 1971 - 240 IV 70 -, BeckRS 1971, 103388; s. auch OVG RP, Urteil vom 26. Januar 1993 - 6 A 10320/92 -, juris = ESOVG; OVG NRW, Beschluss vom 26. August 2009 - 14 B 86/09 -, juris Rn. 6 a.E. = NJW 2010, 793 [794] und Urteil vom 11. Dezember 1991 - 22 A 858/91 -, juris Rn. 31 sowie Beschluss vom 4. Mai 2016 - 14 B 362/16 -, juris Rn. 12; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 11. April 2014 - 1 L 215/14.NW -, juris Rn. 9).

    Denn "rhythmische Bewegungen [...] sind bei Musikhörern nichts Ungewöhnliches" (so schon BayVGH, Urteil vom 17. Februar 1971 - 240 IV 70 -, BeckRS 1971, 103388; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 11. Dezember 1991 - 22 A 858/91 -, juris Rn. 29).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2016 - 14 B 362/16

    Besteuerung von Tanzveranstaltungen als Vergnügungen (Veranstaltungen)

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26.8.2009 - 14 B 86/09 -, NJW 2010, 793, und Urteil vom 11.12.1991 - 22 A 858/91 -, NVwZ-RR 1992, 580, jeweils in Abgrenzung zu Musikveranstaltungen.
  • VG Münster, 26.01.2011 - 9 K 1517/08

    Vergnügungsteuer; Tanzveranstaltung; Konzert; DJ

    Urteil vom 11. Dezember 1991 - 22 A 858/91 -, KStZ 1992, 98 f. = DÖV 1992, 885 = NVwZ-RR 1992, 580.
  • VG Münster, 07.01.2009 - 9 L 594/08

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels in Abgabensachen;

    - 22 A 858/91 -, KStZ 1992, 98 f. = DÖV 1992, 885 = NVwZ-RR 1992, 580.
  • OVG Sachsen, 28.01.2013 - 5 A 924/10

    Begriff der Tanzveranstaltung im Vergnügungsteuerrecht

    Denn prägend für eine Tanzveranstaltung ist nicht das Motiv der Besucher für die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung, sondern das erkennbare Angebot des Veranstalters an die Besucher, bei der von ihm durchgeführten Veranstaltung vor allem dem Vergnügen "Tanz" nachgehen zu können, so dass die Besucher erwarten können, dass ihnen im Falle ihrer Teilnahme an der Veranstaltung vor allem die Möglichkeit geboten wird zu tanzen (im Einzelnen: OVG NRW, Urt. v. 11. Dezember 1991 - 22 A 858/91 -, juris Rn. 21 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.1998 - 13 L 3443/95

    Vergnügungssteuerpflicht; Discotheke

    Zwar müßte der Discothekenbetrieb dazu als von der Klägerin organisierte "Tanzveranstaltung" i. S. von § 1 Nr. 1 der Vergnügungssteuersatzung der Beklagten (vgl. dazu sowie zur Abgrenzung gegenüber einer bloßen Musikveranstaltung VG Münster, Urt. v. 6.2.1991 - 6 K 281/90, ZKF 1991, 276; OVG Münster, Urt. v. 11.12.1991 - 22 A 858/91, DÖV 1992, 885) angesehen werden können, was indessen - trotz erheblicher Unterschiede zu Tanzveranstaltungen herkömmlicher Art - zu bejahen ist (ebenso offenbar OVG Koblenz. Urt. v. 26.1.1993 - 6 A 10320/92, KStZ 1994, 49 = GewArch 1993, 429).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2011 - 14 A 1224/11

    Einordnungen von Discjockeyauftritten als Tanzveranstaltungen oder

    22 A 858/91 -, KStZ 1992, 98 f und Beschluss des Senats vom 27. Oktober.
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